1. Anmeldung und Abschluss
des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten
Sie der Firma ARKONA REISESERVICE den Abschluss eines Reisevertrages an.
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich oder fernmündlich erfolgen.
Die Grundlage bildet die Reisebeschreibung. Der Vertrag kommt durch eine
schriftliche Bestätigung der Firma ARKONA REISESERVICE an den Anmelder
zustande.
2. Zahlung
Die Summe muss vor Reisebeginn
auf das Konto der Firma ARKONA REISESERVICE eingezahlt werden. Sollte dies
nicht der Fall sein, ist die Firma ARKONA REISESERVICE berechtigt, vom
Reisevertrag zurückzutreten.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen
ergibt sich aus den in unserem Angebot abgedruckten Leistungen. Wird vor
Reiseantritt bekannt, dass einzelne Reiseleistungen, die als Fremdleistungen
nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden können,
so sind wir zur Leistungsänderung berechtigt, falls wir gleichwertige
und zumutbare Ersatzleistungen anbieten können. Ersatzleistungen sind
zumutbar, wenn sie dem vereinbarten Leistungsstandard in angemessener Weise
entsprechen.
4. Rücktritt von
der Reise
Der Reisende kann jederzeit
vor Reisebeginn -ausschließlich durch schriftliche Erklärung-
von der Reise zurücktreten. Die Erklärung wird an dem Tag wirksam,
an dem diese schriftlich beim Veranstalter eingeht. Für die entstandenen
Aufwendungen bei den getroffenen Reisevorkehrungen verlangt der Reiseveranstalter
Ersatz. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und eine eventuell anderweitige Verwertung der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
Die pauschalen Kosten, die für den Reisenden in der Regel bei Rücktritt
oder bei Umbuchung entstehen, sind den nachfolgend aufgeführten Punkten
zu entnehmen und betragen pro Person:
bis inkl. 35 Tage vor Reisebeginn:
p.P. 25,00 €
ab 36 Tage bis 22 Tage vor
Reisebeginn: p.P. 20 %
ab 21 Tage bis 15 Tage vor
Reisebeginn: p.P. 30 %
ab 14 Tage bis
7 Tage vor Reisebeginn: p.P. 50 %
ab 6 Tage bis
2 Tage vor Reisebeginn: p.P. 60 %
ab 1 Tag bis
am Tag der Abreise: p.P. 90 %
des Reisepreises.
Tritt eine Ersatzperson an
die Stelle des angemeldeten Teilnehmers, ist der Reiseveranstalter berechtigt,
die durch die Teilnahme der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten zu verlangen.
Pauschaliert und ohne weiteren Nachweis betragen die Umbuchungsgebühren:
von 42 Tagen bis 1 Tag vor
Reisebeginn: p.P. 15,00 €.
Mindestteilnehmer
Wenn die Mindesteilnehmerzahl
von 20 Personen oder der Hinweis auf die in der Beschreibung der Reise
ausdrücklich hingewiesene Mindesteilnehmerzahl nicht erreicht wird,
kann der Reiseveranstalter bis 14 Tage vor Reisebeginn die Reise absagen.
Bei Tagesfahrten kann der Reiseveranstalter die Reise bis 3 Tage
vor Reisebeginn absagen. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend
informiert und erhält den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe
zurück.
5. Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit
wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-,
Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung vorzunehmen.
Diese Versicherungen erhält der Reisende einzeln nach seinen individuellen
Wünschen oder als Rat & Tat- Paket im Reisebüro.
Schadensersatz
ARKONA REISESERVICE ist
aus keinem Rechtsgrund für Handlungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistung vermittelt werden, verantwortlich. Jegliche Gewährleistungsansprüche
oder Schadenersatzansprüche gegen uns, welche aus mangelhafter Leistungserbringung
der durch uns betrauten Personen resultieren sind ausgeschlossen und können
im Rahmen des rechtlich möglichen nur gegen die vermittelten Leistungsträger
geltend gemacht werden.
Entsteht ein Schaden aufgrund
fehlerhafter Vermittlungsleistung, ist unsere vertragliche Haftung auf
den 3-fachen Fremdleistungspreis beschränkt, es sei denn, der eingetretene
Schaden ist auf vorsätzliches oder grob-fahrlässiges Verhalten
unsererseits bei der Vermittlung zurückzuführen.
7. Gerichtsstand
Örtlicher Gerichtsstand
ist für beide Parteien Bergen auf Rügen.
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